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Dank Schengen: Die Grenze ist überall!

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23.12.2007., 18:01

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grenzenlos
Die Medien propagierten am 21. Dezember 2007 "offene Grenzen"

Am 21. Dezember 2007 fand die größte Erweiterung des Schengenraumes seit seines Bestehens statt. Mit der Schengenaußengrenze wurde auch die Entrechtung von MigrantInnen und die verstärkte Überwachung der Bevölkerung ein Stück weiter Richtung Osten verschoben. An den neuen Binnengrenzen, an denen ab sofort keine Passkontrollen mehr stattfinden, wurde die neue "Freiheit" gefeiert. Gleichzeitig wurde in Österreich, aber auch Deutschland festgehalten, dass die Grenzen weiterhin überwacht werden. Die Grenz-Kontrollen finden nicht mehr an definierten Punkten statt, sondern verlagern sich zunehmend ins Innere des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Im folgenden ein kurzer Überblick über Entstehung und Entwicklung des Schengenraumes und weiterführende Links.

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Schengen, ein kleiner Ort in Luxemburg, ging im Jahr 1985 in die Geschichte ein: PolitikerInnen aus Deutschland, Frankreich und die Benelux Staaten trafen sich, um die nationalen Grenzkontrollen zwischen den Ländern abzubauen, während gleichzeitig entlang der Außengrenzen die Kontrollen verstärkt werden sollten. Der Unterzeichnung des Schengener Abkommens gingen zahlreiche Initiativen zur polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb der EU bzw. zwischen einzelnen EU-Staaten voraus.

Fünf Jahre später, im Jahr 1990 wieder in Schengen, wird das Abkommen um das Schengener Durchführungsübereinkommen erweitert: Grenzüberschreitende Fahndung, Datenaustausch einschließlich der Erfassung von Personen und Objekten werden festgelegt und einer weitreichenden Erfassung und Überwachung großer Bevölkerungsgruppen in den Schengenländern der Weg geebnet. Weitere Länder treten dem Abkommen bei.

In den folgenden Jahren entsehen neben dem Schengen Informations System (SIS) zahlreiche weitere Instrumente zum Datenaustausch zwischen den EU-Ländern, werden neue Abkommen beschlossen und Abläufe bestimmt, immer mehr Daten gespeichert. Neben gestohlene Autos finden sich vor allem Daten von Menschen: So werden u.a. jene registriert, denen der Aufenthalt in der EU verwehrt wird oder die "auffällig" sind.

Der Vertrag von Amsterdam, der im Mai 1999 in Kraft tritt, bezeichnet den Anfang des totalen Überganges der Bereiche Migration, Asyl und Polizeifragen in die Entscheidungsprozesse der Europäischen Union. Die MinisterInnen und Polizeichefs bekommen fünf Jahre, um ihre Programme der Ausgrenzung und Entrechtung von Menschen umzusetzten. Ab nun müssen alle neuen EU-Mitglieder dem Schengener Abkommen beitreten. Lediglich Großbritannien und Irland erhalten einen Sonderstatus.

Im Jahr 1999 beschließen die PolitikerInnen der EU im finnischen Tampere einen weiteren Fünf-Jahresplan zu Gründung eines "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" und zur "Harmonisierung" der Asyl- und Migrationspolitik der EU-Staaten.

Ende 2001 beschloss der Rat der Europäischen Union dass das SIS durch ein neues System, das SIS II ersetzt werden soll. Mit Schengen Informations System II (SIS II), das sich derzeit noch im Aufbau befindet, werden wesentlich mehr Daten gespeichert werden und den Behörden zahlreiche neue Möglichkeiten zur Verfolgung eröffnet. Ein Ziel ist die automatisierte Erkennung von Personen aufgrund ihres Verhaltens oder biologischer Charakteristika. Das Schengener Informations System wird so zu einem repressiven politischen Ermittlungssystem zur Registrierung und Überwachung von Individuuen und ganzen Bevölkerungsgruppen.

Anknüpfend an Tampere wird im Jahr 2003 in Den Haag ein "Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht" beschlossen. Mit dem Haager Programm werden die restriktive Migrations- und Asylpolitik der EU konsequent fortgesetzt und die Rahmenbedingungen für die nächsten fünf Jahre festgelegt: Gemeinsame Grenzüberwachung samt einer dazu gehörenden Grenzschutzagentur (Frontex), einheitliche Asylverfahren und ein gemeinsames EU-Asylamt, ein gemeinsames Visa-Informationsstem (VIS), Mehrheitsentscheidungen statt Konsensprinzip, die Prüfung von Asylverfahren außerhalb der EU in Zusammenarbeit mit dem UNHCR, Dokumente mit biometrischen Daten, besserer Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten usw.

Im Jahr 2005 unterzeichnen fünf Staaten der EU den Prümer Vertrag. Dieses Abkommen dient der Vertiefung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzueberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. Österreich und Deutschland, ErstunterzeichnerInnen des Prümer Vertrages, tauschen bereits seit Ende 2005 Daten aus.

Mit der Übernahme des Prümer Vertrages in EU-Recht im Juni 2007 wird von den EU-MinisterInnen ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung gesetzt. Die europäischen Behörden bekommen damit in Zukunft einen automatisierten Zugriff u.a. auf Gendaten, Fingerabdrücke und Kfz-Register anderer EU-Staaten.

Neben den immer restriktiver werdenden Bestimmungen ist vor allem die Expansion des Schengenraumes und das Wirken seiner Bestimmungen schon weit über dessen Grenzen hinaus bezeichnend für die restriktive EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres. Am 21. Dezember 2007 wurde Schengen ein Stück größer und damit einhergehend verschoben sich die Außen-Grenzen des Schengenraumes. Bisher wendeten 13 EU-Mitgliedsstaaten und 2 assoziierte Staaten die Schengen-Bestimmungen uneingeschränkt an: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie Norwegen und Island. Ab nun sind auch Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Litauen, Lettland und Malta vollwärtige Schengen-Mitglieder. (Anm: Die Grenzkontrollen an den Flughäfen werden erst Ende März 2008 aufgehoben.) Die Schweiz und Liechtenstein werden voraussichtlich im Herbst 2008 dem Abkommen beitreten, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme des SIS II und des VIS, die bis Ende 2008 erfolgen soll.

Im Zusammenhang mit dem Schengen-Raum wird meist propagiert, dass die Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten entfallen. Doch wer denkt, dass im Inneren dieses Raumes die Grenzen verschwinden liegt falsch. So wird in Österreich von PolitikerInnen immer wieder betont, dass die Grenzen weiterhin gesichert werden. Die Zauberformeln haben die Namen Grenzraumsicherung und Schengen-Ausgleichsmaßnahmen. Die Grenzpolizei bleibt zum Großteil an ihren bisherigen Dienstorten, ihr Einsatzgebiet verlagert sich aber in einen breiten Grenzgürtel an den nunmehrigen Binnengrenzen zu Tschechien, der Slowakein, Ungarn und Slowenien. Die Kontrollen finden verstärkt im Hinterland statt und im Zuge der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit sind gemeinsame Streifen mit PolizistInnen der NachbarInnenstaaten unterwegs. Unterstützung erhält die Polizei an der Grenze weiterhin vom österreichischen Bundesheer, das zur Beobachten und zum Objektschutz eingesetzt werden soll, bewaffnet aber ohne das Recht, Personen anzuhalten.

Im Zuge der weiteren Ausgleichsmaßnahmen, die bereits im Schengener Abkommen von 1985 den überwiegenden Teil des Vertragstextes eingenommen haben, werden auch an weiteren Orten im Inneren des Landes verstärkt Kontrollen durchgeführt. So werden in allen Bundesländern Stützpunkte für Schengen-Kontrollen eingerichtet. Von dort aus werden ab sofort die bereits in den letzten Jahren stattgefundenen stichprobenartigen Kontrollen im Hinterland, an Verkehrsrouten, Autobahnen, Bahnhöfen und in Ballungszentren koordiniert. In Wien wurden massive Kontrollen vor allem auf den Ausfallstraßen und an Bahnhöfen angekündigt.

Mit Schengen werden die Grenzen vielfältiger und an unzähligen Orten sichtbar Der öffentliche Raum wird mehr und mehr übewacht. Die Grenze ist plötzlich überall!

Weitere Informationen

Einen umfassenden Überblick zum Thema Schengen als einen "grundlegenden Bauteil" der Festung Europa bietet der Artikel:

Zur Rolle von Forschungseinrichtungen und diversen meist im Geheimen arbeitenden Arbeitsgruppen der EU siehe:

Zur Entwicklung vom Schengener Abkommen über den Vertrag von Amsterdam zum Vertrag von Tampere und den Aktionsplänen zur Migrationsabwehr der EU siehe:

Zum Vertrag von Tampere siehe:

Zum Schengen Informations System II (SIS II) siehe:

Zum Haager Programm siehe:

Zum Prümer Vertrag siehe:

Zur Grenzschutzagentur Frontex siehe:


Links:

Kommentare

"Die Grenze verläuft nicht

"Die Grenze verläuft nicht zwischen den Völkern sondern zwischen Oben und Unten" hatte nie mehr Richtigkeit als Heute.

http://www.kreuzberg-info.de/rubriken/rub_bilder/bild_koepi.jpg

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